KFW FÖRDERUNG FÜR EINBRUCHSCHUTZ
BIS ZU 1.500 € ZUSCHUSS FÜR DEN EINBRUCHSCHUTZ
UNSERE SICHERHEITSMASSNAHMEN SIND FÖRDERBAR
Nutzen Sie die Möglichkeit und lassen Sie Maßnahmen zum Einbruchschutz bei Ihnen in Frankfurt fördern, denn wer an die eigene Sicherheit und die der eigenen Familie denkt wird belohnt und dass mit bis zu 1.500 € .
Gerne beraten wir Sie auf Möglichkeiten zur Förderung und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Welche Sicherheitsmaßnahmen werden gefördert?
Die KfW Förderungsmaßnahme zum Einbruchschutz ist sehr umfangreich und deckt weite Teile zur Sicherung Ihres Hauses oder Ihres Wohnung ab. Folgende Maßnahmen zur Sicherung Ihres Hause oder Wohnung:
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627 oder besser
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)[Quelle: KfW.de]
Wie hoch sind der Förderfähigen Beträge zum Einbruchschutz?
Die KfW fördert 10% der förderfähigen Kosten zum Einbruchschutz Ihrer Wohnung / Ihres Hauses. Die Mindestinvestitonssumme, die Sie zum Einbruchschutz erbringen müssen beträgt hierbei 500 €. Die maximale Investitionssumme beträgt 15.000 €, wovon 1.500 € durch die KfW für Sicherungsmaßnahmen und Sicherheitstechnik gefördert werden. Wir unterstützen Sie gerne von der ersten Analyse, über den Förderantrag bis hin zur fachgerechten Installation.
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